Allgemeine Teilnahmebedingungen

4x4x48-Challenge  

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter der „4x4x48-Challenge“ gelten die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

 1 Allgemeines

  1. Die „4x4x48-Challenge“ ist eine virtuelle Veranstaltung (VR-Veranstaltung) der Future Fever GmbH, Geschäftsführer Philipp Link, Leutragraben 1, 07743 Jena, info@futurefever.de.

 

  1. Das vorliegende Reglement regelt für jeden Teilnehmer/ jede Teilnehmerin (im Folgenden Teilnehmer, gemeint sind damit ausdrücklich alle Geschlechter) an der Veranstaltung verbindlich die Bedingungen seiner/ ihrer Teilnahme. Voraussetzung einer jeden Teilnahme ist die uneingeschränkte Anerkennung der vorliegenden Teilnahmebedingungen.

 

  1. „Virtual 4x4x48-Challenge“ ist ein virtuelles Event, bei dem jeder Teilnehmer eine selbst gewählte sportliche Aktivität durchführt. Die konkrete Art der Durchführung wird in § 3 beschrieben. Um am virtuellen Event teilnehmen zu können, meldet sich der Teilnehmer bei der Veranstaltung an und führt dann in einem vorgegebenen Zeitraum seine Aktivität eigenständig durch. Im Anschluss überträgt der Teilnehmer seine Aktivitäten in ein vom Veranstalter bereitgestelltes Protokoll und übersendet dieses bis zu einem festgelegten Datum per E-Mail an den Veranstalter.

 

  1. Der VR-Veranstalter besitzt für das virtuelle Event die uneingeschränkte Veranstaltungshoheit und ist jederzeit berechtigt, veranstaltungsrelevante Entscheidungen zu treffen, insbesondere aus sachlichen Gründen (z.B. Staatstrauer, Pandemieverordnungen etc.) – auch noch zeitlich kurz vor Beginn den Zeitraum zu verkürzen bzw. zu verlängern oder auch die VR Veranstaltung komplett abzusagen.

 

  1. Der Veranstalter ist berechtigt bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen einen Teilnehmer von der VR-Veranstaltung bzw. deren Wertung auszuschließen.

 

2 Teilnahmeberechtigung & Gesundheit

  1. Teilnahmeberechtigt sind Hobby-, Freizeit- und Profisportler, die zum Start 18 Jahre und älter sind. Kinder und Jugendliche sind berechtigt an der VR-Veranstaltung teilzunehmen, müssen jedoch jederzeit von einem Erziehungsberechtigten oder bevollmächtigten Erwachsenen begleitet und beaufsichtigt werden.

 

  1. Die sportliche Aktivität umfasst jede Form der Bewegung. Dies kann sowohl ein Lauf oder ein Spaziergang als auch ein Spiel wie z.B. Basketball sein.

 

  1. Teilnahmevoraussetzung ist das Vorliegen der Anmeldebestätigung der VR Veranstaltung.

 

  1. Es gibt keine Beschränkung der Teilnehmeranzahl.

 

  1. Eine Wertung der Teilnehmer untereinander findet nicht satt. Der Veranstalter weist jedoch darauf hin, dass aufgrund des Sammelns von digitalen Collectibles (Auszeichnungen für bestimmte Aktivitäten, Zeiten, Strecken etc.) ein Wettbewerbsdruck entstehen kann, was zu einer Überforderung führen kann. Jedem Teilnehmer muss bewusst sein, dass ihm diesbezüglich auch eine Eigenverantwortung für seine Gesundheit und für die Teilnahme obliegt. Auch sollte eine Teilnahme nur erfolgen, wenn keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen (z.B. keine Erkältung oder grippalen Infekte).

 

  1. Der Teilnehmer akzeptiert, dass die Teilnahme an dieser VR Veranstaltung ein echtes Verletzungs- oder Gesundheitsrisiko für Leib und Leben birgt (z.B. weil kein medizinisches Personal zur Verfügung steht) und er aufgrund der Art der Veranstaltung unter allen Umständen für seine eigene Sicherheit und sein eigenes Wohlbefinden verantwortlich ist.

3 Challenge, Zeitpunkt, Auswertung

  1. Im Rahmen der VR Veranstaltung muss der Teilnehmer alle 4 Stunden im Zeitraum von 48 Stunden entweder 45 Minuten eine selbstgewählte Aktivität durchführen oder 4 Meilen laufen. Der Zeitraum wird auf der Website der Veranstaltung zuvor bekanntgegebenen. Die VR Veranstaltung wird von Europa aus durchgeführt. Daher beziehen sich alle genannten Zeiten auf die mitteleuropäische Zeit (MEZ) – GMT + 1 – oder die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) – GMT + 2.

 

  1. Jeder Teilnehmer kann im Rahmen der zeitlichen Vorgaben seine Aktivitäten absolvieren, wo und wann er möchte. Eine konkrete Strecke oder Aktivität wird vom VR Veranstalter nicht vorgegeben. Jeder Teilnehmer ist für die Auswahl sicherer Gegebenheiten selbst verantwortlich, z.B. einer sicheren Route bei Nacht zu wählen.

 

  1. Jede Aktivität muss in einem Aktivitätsprotokoll notiert werden. Dieses wird den Teilnehmern zum Download auf der Website der Veranstaltung bereitgestellt. Der Teilnehmer muss sich das Aktivitätsprotokoll herunterladen, ausfüllen und nach der Veranstaltung per E-Mail an den Veranstalter übersenden.

 

  1. Es erfolgt keine Zeitnahme. Relevant sind nur die absolvierten Distanzen.

 

  1. Eine Wertung der Teilnehmer untereinander findet nicht statt.

 

4 Anmeldung, Gebühr und Leistungen/ Auszeichnungen

  1. Die Anmeldung erfolgt über die Website der Veranstaltung: https://4x4x48.de/

 

  1. Um an der VR-Veranstaltung teilnehmen zu können, bezahlt der Teilnehmer eine Gebühr in Höhe von € 10,00 an den Veranstalter. Dieser wird sodann die Summe aller eingenommenen Zahlungen, nach Ende der Veranstaltung, an eine, zuvor auf der Website der Veranstaltung bekannt gegebene, soziale Einrichtung weiterleiten.

 

  1. Bei minderjährigen Teilnehmern muss die Anmeldung zu der Veranstaltung von den gesetzlichen Vertretern erfolgen, die damit ihre Einwilligung zur Teilnahme des Minderjährigen erklären. Mit der Anmeldung akzeptieren die Erziehungsberechtigten die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzerklärung im Namen des Teilnehmers und erklären, dass dieser gesundheitlich in der Lage ist, die von ihm beabsichtigte Aktivität im Rahmen der VR-Veranstaltung zu absolvieren.

 

  1. Jeder Teilnehmer erfasst seine Aktivitäten in einem vom Veranstalter bereitgestellten Aktivitätsprotokoll. Die Erfassung und Auswertung der Aktivitäten erfolgten ausschließlich auf Vertrauensbasis. Der Veranstalter wird in keiner Weise kontrollieren, ob die in das Aktivitätsprotokoll eingetragenen Werte richtig sind oder wahrheitsgemäß erfasst wurden. Die Teilnehmer untereinander vertrauen sich und können Ansprüche, insbesondere Berichtigungen von Aktivitäten, gegenüber dem Veranstalter geltend machen.

 

  1. Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde, die nach Beendigung des Veranstaltungszeitraums online über die Website der Veranstaltung heruntergeladen werden kann.

 

  1. Des Weiteren erhalten die Teilnehmer sogenannte „Proof of Attendance Protocol“-Collectibles. Dabei handelt es sich um virtuelle Auszeichnungen für bestimmte besondere Aktivitäten, Zeiten, Strecken etc. Diese werden vor Beginn der Veranstaltung auf der Website bekanntgegeben und nach Auswertung der Aktivitätsprotokolle durch den Veranstalter virtuell an die Teilnehmer verteilt.

 

  1. Für jeden abgeschlossenen 4-Meilen-Lauf und jede abgeschlossene 45-minütige Aktivitätseinheit zahlt der Veranstalter, bis zu einem Gesamtbetrag von 500,00 €, jeweils 5,00 € zusätzlich an eine, zuvor auf der Website der Veranstaltung bekannt gegebene, soziale Einrichtung.

 

5 Wichtige Verhaltensregeln während der Veranstaltung

Jeder Teilnehmer wählt die Strecke für seinen Solo-Lauf selbst, so dass insbesondere die folgenden wichtigen Grundregeln bei der Teilnahme einzuhalten sind:

 

  1. Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die deutschen Gesetze und Verordnungen, insbesondere Straßenverkehrsregeln, halten. Dazu zählen auch behördlichen Bestimmungen, z.B. Abstandsregeln und Personenanzahl gemäß der Corona-Verordnungen.

 

  1. Jeder Teilnehmer hat sich während der Durchführung seiner Aktivität im Verkehr und im Gelände vorausschauend und vorsichtig zu verhalten. Unübersichtliche Streckenteile sind vorsichtig zu laufen, bei Überquerungen von Straßen und an Feldausfahrten ist besondere Vorsicht geboten, es ist mit kreuzenden Fahrzeugen zu rechnen.

 

  1. Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen (z.B. Spaziergänger oder Verkehrsteilnehmer) geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

 

  1. Umweltbeeinträchtigungen jeder Art sind zu unterlassen.

 

  1. Jeder Teilnehmer ist während der Veranstaltung für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich und muss auf ausreichende Flüssigkeitsaufnahme achten.

 

  1. Jeder Teilnehmer hat bei schlechten Licht- und Sichtverhältnissen reflektierende Kleidung sowie eine Lampe (Stirnlampe und Rücklicht) für seine eigene Sichtbarkeit zu tragen.

 

6 Haftung

  1. Die Haftung des Veranstalters ist wie folgt begrenzt:
    1. Der Veranstalter haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Dies gilt ebenso für sonstige Schäden. Insbesondere erfolgt jedoch keine Kostenübernahme für Krankenwagen, Rettungs- und/oder Suchaktionen die aufgrund der Teilnahme an der VR Veranstaltung entstanden sind.
    2. Der Veranstalter haftet auch nicht für alle sonstigen Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. „Kardinalpflichten“ sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.
    3. Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene Wertgegenstände sowie beschädigte Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
    4. Der VR Veranstalter haftet auch nicht für technische Hardware- oder Softwarefehler jeglicher Art, nicht verfügbare Netzverbindungen oder fehlgeschlagene bzw. unvollständige, Internetübertragungen oder andere Fehlfunktionen jeglicher Art, die den Download und/ oder die Übermittlung der Aktivitätsprotokolle an den VR Veranstalter seitens des Teilnehmers verhindern, es sei denn der Fehler tritt auf Seiten des VR Veranstalters auf
  2. Der Teilnehmer wird verpflichtet sich, etwaige Bußgelder, die aus seinem Fehlverhalten resultieren, z.B. wegen eines Verstoßes gegen Straßenverkehrsordnung, auch wenn diese gegen den VR Veranstalter gerichtet werden, zu bezahlen bzw. an den VR Veranstalter zu erstatten.
    1. Vor Beginn muss der Teilnehmer überprüfen, ob er eine Teilnahmebestätigung vom VR Veranstalter bekommen hat. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Teilnehmer sich umgehend per E-Mail beim Veranstalter melden. Andernfalls können seine Aktivitäten nicht berücksichtigt werden. Der Veranstalter haftet nicht für die Folgen einer Unterlassenen Meldung durch den Teilnehmer.

 

7 Widerruf

Die Anmeldung ist verbindlich. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen besteht bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen (hier Teilnahmeberechtigung für VR-Veranstaltung) gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Veranstaltung ein spezifischer Termin und ein konkreter Zeitraum bestimmt ist.

 8 Datenschutz und Medienrechte

Die Bereitstellung, der im Rahmen des Registrierungsprozesses abgefragten Daten ist für die Teilnahme an der Veranstaltung erforderlich. Es besteht keine Pflicht zur Datenbereitstellung, allerdings ist eine Teilnahme ohne die Daten nicht möglich.

Die Datenschutzerklärung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Teilnahme an der „Virtual 4x4x48-Challenge“ (VR-Veranstaltung) ist einsehbar unter: http://4x4x48.de/datenschutz/

 

 

Stand: 04/2023

legalized by aktivKANZLEI